Ambulant betreute Wohngruppen
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Ambulant betreute Wohngruppen

Im folgenden wollen wir erklären, was ambulant betreute Wohngruppen (auch Wohngemeinschaften genannt) sind, wie sie funktionieren, welche Vorteile sie für alte und pflegebedürftige Menschen haben und wo ihre Grenzen liegen.


Was sind "ambulant betreute Wohngruppen"?

Ambulant betreute Wohngruppen kann man sich so vorstellen:
Ca. 4 - 6, manchmal auch bis zu 8 ältere Menschen leben gemeinsam in einer entsprechend großen Wohnung oder in einem Haus zusammen. Jeder "Bewohner" hat sein eigenes Zimmer (manchmal auch zwei Zimmer), das er so einrichten kann, wie er möchte, am besten mit Möbeln und lieb gewordenen Dingen aus seinem ehemaligen Zuhause. Außerdem gibt es Räume in der Wohnung / im Haus, die gemeinsam genutzt werden, vor allem die Küche und das oder die Wohnzimmer.

Die Bewohner führen sozusagen einen gemeinsamen Haushalt. Die Wohnung / das Haus "gehört ihnen", dass heißt sie sind in der Regel Mieter in der Wohnung / in dem Haus.

Die Bewohner der Wohngruppe haben meistens unterschiedliche Fähigkeiten und Interessen, im Haushalt mitzuhelfen, z.B. beim Vorbereiten des Essens, Kochen, Waschen und Putzen. Einige Bewohner oder sogar alle können auch pflegebedürftig sein. Je nachdem, wie hilfe- und pflegebedürftig die Menschen in der Wohngruppe sind, erhalten sie durch professionelle Kräfte ein paar Stunden, den ganzen Tag oder sogar "Rund um die Uhr" Unterstützung bei der Haushaltführung und bei der Freizeitgestaltung sowie Hilfe bei der Pflege. Die professionellen Helfer sind allerdings nur "Gäste" im Haus, dass heißt sie sind angehalten, den Willen und die Interessen der Bewohner zu respektieren. Außerdem unterstützen die Angehörigen und Freunde der Bewohner sowie ehrenamtliche Helfer die Wohngruppe nach ihren individuellen Möglichkeiten.

Die ambulant betreute Wohngruppe ist kein kleines Altenheim (im Sinne des Heimgesetzes), sondern die "eigene Häuslichkeit", die mit anderen Bewohnern geteilt wird. Und das "Funktionieren" dieser eigenen Häuslichkeit wird durch professionelle Kräfte unterstützt.

Wie sieht die "rechtliche Konstruktion" einer Wohngruppe aus?

Es gibt generell mehrere Möglichkeiten für den "Rahmen" einer Wohngruppe. Eine typische und sinnvolle Konstruktion ist folgende:
Die Bewohner und deren Angehörige (ggf. auch die rechtlichen Betreuer) gehören in der Regel einem Verein an. Der Verein stellt die Interessensvertretung der Bewohner dar.
Bei dem Verein können (je nach Konstruktion der Wohngruppe) die professionellen Helfer angestellt sein, die die Unterstützung bei der Haushaltführung und der Freizeitgestaltung leisten.
Der Verein organisiert vor allem auch die Zusammenarbeit mit allen Kooperationspartnern.

Ein wichtiger "Kooperationspartner" ist der Vermieter der Wohnung / des Hauses. Die Bewohner haben Mietverträge mit dem Vermieter und damit auch die Rechte und Pflichten, die sich aus dem Mietvertrag ergeben (so kann der Mietvertrag z.B. nicht einfach gekündigt werden, wenn der betreffende Mieter pflegebedürftig wird).

Ein weiterer Kooperationspartner ist der ambulante Pflegedienst des jeweiligen Bewohners. Mit dem Pflegedienst wird ein Pflegevertrag geschlossen.
Generell kann jeder Bewohner frei entscheiden, von welchem Pflegedienst er pflegerisch versorgt werden möchte. Aus praktischen Erwägungen heraus wird häufig von allen Bewohnern nur ein bestimmter Pflegedienst ausgewählt oder sie kooperieren mit zwei Diensten.
Sind die professionellen Helfer für Haushaltführung und Freizeitgestaltung nicht beim Verein angestellt, kann auch der ambulante Pflegedienst diese Aufgaben übernehmen.

Welche Kosten fallen für den einzelnen Bewohner an?

Die Kostenstruktur hängt davon ab, welche "Konstruktion" für die Wohngruppe gewählt wurde. Geht man von dem oben genannten Rahmen aus, gestalten sich die Kosten folgendermaßen:
Jeder Bewohner bezahlt eine Miete. Die Miete ist geringer als in einer Wohnung oder in einem Haus, in der / dem die Person allein leben würde. In der Wohngruppe bezieht sich der Mietpreis zum einen auf das eigene Zimmer des Bewohners, und zum anderen wird die Nutzung der Gemeinschaftsräume anteilig berechnet (z.B. werden die entsprechenden Kosten durch 6 geteilt, wenn 6 Personen in der Wohngruppe leben). Zur Miete gehören auch die Nebenkosten.

Außerdem zahlt jeder Bewohner in den "gemeinsamen Topf" der Wohngruppe das Haushaltgeld ein. Das Haushaltgeld wird für den Kauf von Lebensmitteln und anderen Dingen des täglichen Bedarfs und für das Begleichen der Stromrechnung verwendet.

Als Bestandteil des Haushaltgeldes oder gesondert müssen auch die Kosten für die Unterstützung der Bewohner bei der Haushaltführung und Freizeitgestaltung aufgebracht werden, die die professionellen Helfer leisten. (Ein entsprechender Betrag wird in der Regel in den "Gemeinschaftstopf" eingezahlt.)

Dazu kommen noch die Kosten für Pflegeleistungen bei den Bewohnern, die nicht mehr allein mit Körperpflege, Kleiden, Essen und Trinken, Ausscheiden und / oder mit der Fortbewegung zurecht kommen. Für die Pflegekosten muss jeder einzelne Bewohner aufkommen, und die Höhe der Kosten richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf.

Für den einzelnen Bewohner können noch unabhängig von der Miete, der Einzahlung in den "Gemeinschaftstopf" und den Pflegekosten noch weitere Kosten hinzu kommen, z.B. für Telefon oder besondere Hobbys.
Die Gesamtkosten für das Leben in der Wohngruppe sind in etwa mit den Kosten vergleichbar, die für einen Altenpflegeheim-Platz entstehen würden. Der Vorteil der Wohngruppe besteht allerdings darin, dass sich das Lebensumfeld an der eigenen Häuslichkeit orientiert und die Betreuung durch die professionellen Helfer in der Regel individueller und intensiver ist als dies im Altenheim sein kann.


Wie können die entstehenden Kosten reduziert werden?


Wie beim Leben in der eigenen Wohnung / im eigenen Haus wird die professionelle Hilfe für ältere Menschen, die beim Vorhandensein von Pflegebedürftigkeit notwendig ist, finanziell durch die Leistungen aus der Pflegeversicherung unterstützt. Unterschieden werden dabei die so genannten Geldleistungen und die Sachleistungen. Bei der Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst werden in der Regel die Sachleistungen in Anspruch genommen. Der "Zuschuß" der Pflegeversicherung für Sachleistungen beträgt
für die Pflegestufe 1      384 Euro pro Monat,
für die Pflegestufe 2      921 Euro pro Monat,
für die Pflegestufe 3    1.432 Euro pro Monat.
Zusätzlich können für die Betreuung der Bewohner einer Wohngruppe noch andere "Zuschüsse" gewährt werden, z.B. bezogen auf das Sozialgesetzbuch IX oder einen speziellen "Pflegesatz" (eine Vergütung) für Betreuungsleistungen für dementenziell Erkrankte.


Was sind die Vorteile einer ambulant betreuten Wohngruppe im Gegensatz zur Unterbringung in einem Altenpflegeheim?


Wie oben bereits erwähnt, ist das Leben in einer Wohngruppe mit dem vergleichbar, das man in der eigenen Wohnung / im eigenen Haus führen würde, nur, dass das "Zuhause" unter Umständen etwas größer ist, da es mit noch anderen Bewohnern geteilt wird. Das Zuhause ist dennoch überschaubar (im Vergleich zu einem Altenpflegeheim) und ist so eingerichtet, wie es die Bewohner wünschen.

Dadurch, dass mehrere ältere Menschen zusammenleben, wird einer Vereinsamung vorgebeugt, die entstehen könnte, wenn man als älterer Mensch ganz allein in einer Wohnung / in einem Haus lebt. Das Leben in der Gemeinschaft ermöglicht Kommunikation, Geselligkeit und gegenseitigen emotionalen Beistand.

Soweit dies noch möglich ist, kann jeder Einzelne zur Bewältigung des Haushalts beitragen. Und wenn dabei Unterstützung oder sogar Hilfe bei den täglichen Verrichtungen bezogen auf Essen, Trinken, Körperpflege, Kleiden, Ausscheiden usw. notwendig ist, helfen professionelle Kräfte, Angehörige, Freunde und Ehrenamtliche.

Im Vergleich zu solchen Angeboten wie das so genannte betreute Wohnen bietet die Wohngruppe den Vorteil, dass die Bewohner in der Regel bis zu ihrem Lebensende in der Wohngruppe leben können, auch wenn sie schwer pflegebedürftig sind oder werden.


Wo liegen die Grenzen / Probleme einer Wohngruppe?

In einer Wohngruppe leben mehrere ältere Menschen zusammen. In der Regel ist dies für den einzelnen eine Bereicherung und ein Schutz vor Vereinsamung. Natürlich bleiben in so einer "Alten-WG" Konflikte nicht aus, so wie sie auch im normalen "Familienleben" vorkommen können. Wer sich allerdings das Zusammenleben mit anderen älteren Menschen für sich überhaupt nicht vorstellen kann, sollte für  sich nicht unbedingt das Wohnen in einer Wohngruppe wählen.

Andere Grenzen / Probleme bestehen eher hinsichtlich des Aufbaus und der ständigen Organisation einer ambulant betreuten Wohngruppe. Dies betrifft z.B. rechtliche und finanzielle Fragen. Wir werden in Kürze an dieser Stelle mehr darüber berichten.





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